Katzenkastration

Die Katzenkastration ist ein entscheidender Beitrag zum Tierschutz!

Jedes Jahr kommen zahlreiche entzückend anzusehende Katzenbabys auf die Welt. Allerdings sieht die Zukunft für diese jungen Katzen in vielen Fällen nicht so rosig aus, wie sowohl die vielen streunenden und herrenlosen Katzen als auch die überfüllten Tierheime deutlich belegen. Die mancherorts zur „Populationskontrolle“ noch immer angewendeten strafbaren Methoden, wie Vergiften, Erschlagen oder Ertränken der Tiere, sind entschieden abzulehnen und stellen zudem nicht einmal Ansatzweise eine effektive Lösung dar. Um die unkontrollierte Vermehrung der Katzen zu verhindern, ist die einzige effektive Maßnahme die Kastration sowohl des Katers als auch der Katze. Mit Ausnahme von Zuchttieren ist diese auch verpflichtend.


Positive Nebeneffekte der Kastration

Die Kastration bringt auch andere positive Effekte mit sich. Kastrierte Katzen streunen weniger, die Verletzungsgefahr (Verkehrsunfälle, Revierkämpfe, etc.) sowie die Infektionsgefahr durch den Kontakt mit fremden Tieren sind um ein Vielfaches geringer. Die Lebenserwartung einer kastrierten Katze ist höher als die ihrer unkastrierten Artgenossen. Das unangenehme Markierendes Reviers (auch im Haus) entfällt in der Regel. Kastrierte Katzen zeigen sich anderen Katzen gegenüber weniger aggressiv. Die Entstehung einer sogenannten Dauerrolligkeit oder gefährlicher Eierstockszysten kann zudem vermieden werden.


Fütterung nur in Kombination mit Kastration

In diesem Zusammenhang soll auch die Fütterung von verwilderten Hauskatzen mit ihren negativen Folgen nicht unerwähnt bleiben. Gut gemeint, nehmen sich Tierfreundinnen und Tierfreunde oft verwilderter Katzen an und versorgen die Tiere reichlich mit Futter. Die gute Versorgung wirkt sich sehr positiv auf die Vermehrung der Katzen aus und führt zu einem raschen Anwachsen der Population. Diese Vergrößerung der Population führt wiederum dazu, dass verschiedene Krankheiten wie z.B. Parasitenbefall, Seuchen und Verletzungen drastisch ansteigen. Eine Fütterung der Streunerkatzen ist nur gemeinsam mit der Kastration der Tiere eine wirkliche Hilfe.


Gesetzliche Grundlagen

Für KatzenhalterInnen besteht die Verpflichtung, Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden. (Anlage 1, Punkt 2 Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen, Abs. 10 der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl II 2004/486). In diesem Zusammenhang soll auch darauf hingewiesen werden, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund verboten ist und mit hohen Geldstrafen geahndet werden kann. (§ 6 Tierschutzgesetz iVm § 38 (1) Tierschutzgesetz, BGBl I 2004/118).


Quelle: Dr.in Lucia Giefing, Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder